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OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 23/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Reiserecht: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Hinblick auf Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger und der Hotelbeschaffenheit im Falle der krankheitsbedingten Bewusstlosigkeit eines Hotelgastes - Kanzlei Prof. Schweizer
Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Reiserecht: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Hinblick auf Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger und der Hotelbeschaffenheit im Falle der krankheitsbedingten Bewusstlosigkeit eines Hotelgastes)
- reise-recht-wiki.de
Unfall im Hotel
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Obhuts- und Fürsorgepflicht / Türschild "Do not disturb"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
"Do not disturb" ist zu beachten!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bewusstlos im Hotel
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.01.2009 - 19 O 153/08
- OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 23/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 23/09
Es sind diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Reiseveranstalter für ausreichend halten darf, um die Reisenden vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. nur BGH Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206).